Mit der Drucksache 17/9796 legt die AFD den Entwurf eines Schulgesetzes. Darin wird deutlich, wie diese sich eine zukunftsweisende Schullandschaft vorstellt.
Wir haben als Grundschulverband dazu wie folgt Stellung genommen:
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion der AFD:
Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg
vom 5. November 2025
Zum vorliegenden Gesetzentwurf nimmt der Grundschulverband Baden-Württemberg wie folgt Stellung:
Der Antrag verfolgt vier Zielsetzungen:
Die Stärkung des aktuell noch dreigliedrigen Schulsystems
Die Fokussierung auf die Wissensvermittlung
Die Konzentration auf das Leistungsprinzip
Die Sicherung des hohen Bildungsniveaus
Zu 1: Die Stärkung des aktuell noch dreigliedrigen Schulsystems
Konkret werden folgende Schularten genannt: Gymnasium, Realschule und Haupt-/Werkrealschule. Dazu soll eine verbindliche Grundschulempfehlung für alle Schularten durchgeführt werden.
Offensichtlich ist die Tatsache aus dem Blick geraten, dass in BW mit den Gemeinschaftsschulen eine weitere Schulart erfolgreiche Bildungsarbeit im Land leistet und mehrfach mit dem deutschen Schulpreis ausgezeichnet wurde.
Zu 2: Die Fokussierung auf die Wissensvermittlung
„Die Bildung homogener Klassen, in denen das Lernniveau, die Lerngeschwindigkeit,
die individuellen intellektuellen Fähigkeiten und die Sprachkenntnisse der Schüler annähernd gleich sind, ermöglicht es den Kindern ihre Bildungsziele optimal zu erreichen und zugleich ein hohes Bildungsniveau zu sichern.“
Diese Behauptung widerspricht allen ernstzunehmenden Bildungsstudien und beruht auf ein wissenschaftlich eindeutig widerlegtes Bildungsideal. Offen bleibt, wie diese Forderung sich auf die Grundschulen auswirken müsste.
Zu 3: Die Konzentration auf das Leistungsprinzip
„… jedes Kind, dessen Behinderung ein sonderpädagogisches Bildungsangebot erfordert, soll (E.B.) dieses auch in Sonderschulen (SBBZ) erhalten. Dies gilt ebenso für Kinder, deren Deutschkenntnisse unter dem Niveau von Muttersprachlern liegen.“
Durch Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland rechtsverbindlich verpflichtet, in allen Lebensbereichen Inklusion umzusetzen. Die aufgezeigte Forderung steht der rechtsverbindlichen eingegangenen Verpflichtung Deutschlands diametral entgegen.
Zu 4: Die Sicherung des Bildungsniveaus
Als Begründung für die Gesetzesinitiative wird genannt: „… die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung 2011, der kompetenzorientierte Unterricht und die Entwicklung zum Zwei-Säulen-Schulsystem mit der Einführung der Gemeinschaftsschule führten zum Absinken des Bildungsniveaus und zum Abrutschen der Schüler in Baden-Württemberg sowohl im Bund-Länder-Vergleich als auch allgemein im internationalen Vergleich.“
Den Beweis für diese Aussage bleibt der Gesetzentwurf schuldig. Vielmehr zeigt z.B. das überdurchschnittlich gute Abschneiden von Gemeinschaftsschulen bei Schulleistungsvergleichen, dass diese Aussage – zumindest – höchst fragwürdig ist.
Einschätzung:
Wissenschaftliche Studien zum aktuellen deutschen Schulsystem belegen, dass
… unser Schulsystem Bildungsgerechtigkeit nicht fördert, eher behindert,
… andere Länder (sowohl im Bund als auch im internationalen Vergleich) besser abschneiden
… unser Bildungssystem verbesserungswürdig ist und der Primarbereich seit Jahrzehnten vernachlässigt wurde.
Die Situation des Bildungssystems stimmt – gemessen an den Bildungszielen – tatsächlich wenig optimistisch. Dies gilt nicht nur für das Land Baden-Württemberg: Bundesbildungs- und Familienministerin Prien hat im Interview mit der FAZ am 15.12. angemahnt, dass alle Politiker, von Landrat bis Minister erkennen müssen, dass die Verbesserung der Leistungen im Bildungssystem zur Überlebensfrage für unsere Volkswirtschaft und zunehmend für die Demokratie wird. Die Bertelsmannstiftung hat gerade eine Studie veröffentlicht, wonach im Lauf der Zeit Milliarden an zusätzlicher Wirtschaftsleistung gewonnen werden, wenn weniger Kinder am Mindeststandard scheitern und die Leistungsspitze verbreitert wird.
Eine genauere – wissenschaftlich fundierte – Betrachtung erfolgreicherer Bildungssysteme erbringt klare Impulse für folgende Verbesserungsansätze:
Längeres gemeinsames Lernen bei Anwendung zeitgemäßer Unterrichtskonzepten erzielt bessere Leistungen.
Längeres gemeinsames Lernen bei Anwendung zeitgemäßer Unterrichtskonzepten erzielt außerdem deutlich bessere Ergebnisse im sozial-emotionalen Bereich und im Bereich demokratischer Haltungen.
Längeres gemeinsames Lernen bei Anwendung zeitgemäßer Unterrichtskonzepten verbessert die Chancengerechtigkeit.
Im europäischen Vergleich belegt Deutschland einen der hinteren Ränge in Bezug auf die Bildungsfinanzierung. Erfolgreiche Schulsysteme sind deutlich besser finanziell hinterlegt.
Wertung:
Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist rückwärtsgewandt und widerspricht wissenschaftlichen Erkenntnissen. Er ist somit vollständig abzulehnen. Wünschenswert wäre ein Blick in die Realität der Schulen vor Ort und insbesondere auch in den Alltag mit Kindern der Grundschulen. Je besser es dem Schulsystem von Grund auf gelingt, Lernbedingungen so zu gestalten, dass möglichst alle Kinder den Mindeststandard erreichen können und kein Kind verloren geht, desto besser sind deren Chancen in den Sekundarschulen.
Freiburg, den 18. Dezember 2025
