Entwürfe der Verordnungen des Kultusministeriums zu den Zentralen Erhebungen zur Schul- und Unterrichtsqualität sowie zu Evaluationen an Schulen
Anhörungsverfahren
Stellungnahme der Landesgruppe Baden-Württemberg des Grundschulverbands
Der Grundschulverband begrüßt ausdrücklich das Ziel einer qualitätsorientierten Weiterentwicklung von Schule und Unterricht. Bei jeder Maßnahme stellt sich allerdings die zentrale Frage: Wie nützt diese konkrete Maßnahme dem einzelnen Kind?
Die nun vorgelegten Entwürfe zur Verordnung über Zentrale Erhebungen zur Schul- und Unterrichtsqualität (VO ZE) sowie zur Verordnung über Evaluationen von Schulen (EvaluationsVO) lassen aus Sicht der Grundschulpraxis erhebliche Bedenken aufkommen. Diese betreffen insbesondere die quantitative Verdichtung von Erhebungs-, Evaluations- und Rückmeldeformaten, den damit einhergehenden strukturellen Evaluationsdruck sowie eine Verschiebung des pädagogischen Verständnisses von Qualitätsentwicklung hin zu einer dauerhaften Steuerungs- und Kontrolllogik.
Mit der Neufassung von § 114 SchG werden Schulen verpflichtet, an einer Vielzahl unterschiedlicher datengestützter Verfahren mitzuwirken: Zentrale Erhebungen zur Schul- und Unterrichtsqualität, interne Evaluationen, externe Evaluationen, Lernstandserhebungen sowie weitere nationale und internationale Studien. Für Grundschulen entsteht dadurch eine dauerhafte Evaluationsdichte, die sich nicht auf punktuelle Anlässe beschränkt, sondern den Schulalltag strukturell prägt.
Die in der VO ZE vorgesehene jährliche Befragung von Schülerinnen und Schülern in Klasse 3 sowie die regelmäßigen Befragungen der Lehrkräfte sind dabei nicht isoliert zu betrachten, sondern sie stehen im Zusammenhang mit Statusgesprächen sowie Ziel- und Leistungs-vereinbarungen nach § 32 SchG. Aus Sicht des Grundschulverbands wird hier eine Verdichtung von Mess- und Rückmeldeformaten institutionalisiert, die insbesondere für junge Kinder sowie für multiprofessionell stark belastete Grundschulkollegien problematisch ist, weil dies die ohnehin überlasteten Kollegien nun noch stärker psychologisch belasten wird.
Besonders kritisch sieht der Grundschulverband die enge Verschränkung von Evaluation, Schuldatenblatt, Statusgespräch und Ziel- und Leistungsvereinbarung. Die gesetzliche Neufassung des § 32 SchG sieht vor, dass Statusgespräche jährlich stattfinden und in Ziel- und Leistungsvereinbarungen münden. Damit werden die Ergebnisse aus zentralen Erhebungen und Evaluationen faktisch steuerungsrelevant, auch wenn formal betont wird, dass sie der Schulentwicklung dienen.
Diese Struktur erzeugt einen permanenten Rechtfertigungsdruck, der dem pädagogischen Selbstverständnis von Schule widerspricht. Qualitätsentwicklung wird nicht mehr primär als reflexiver, professioneller Prozess verstanden, sondern als kontinuierlich zu dokumentierender Nachweis schulischer Leistungsfähigkeit.
Für Grundschulen, die in besonderem Maße mit Heterogenität, Inklusion, Sprachbildung und sozialen Herausforderungen konfrontiert sind, bedeutet dies eine zusätzliche Belastung, die pädagogische Entwicklungsräume eher einengt als öffnet. Die in der VO ZE festgelegten Erhebungsinhalte orientieren sich stark an der Tiefenstruktur von Unterricht (strukturierte Klassenführung, kognitive Aktivierung, konstruktive Unterstützung). Diese Konzepte sind zwar aus der Unterrichtsforschung bekannt, ihre standardisierte, quantitative Erfassung über Schülerbefragungen in Klasse 3 ist jedoch aus grundschulpädagogischer Perspektive kritisch zu hinterfragen. Die Gefahr besteht, dass hier scheinbar objektive Daten zu hochkomplexen pädagogischen Prozessen erzeugt werden – deren Beurteilung weitaus komplexer ist, als Testungen jemals verlässlich indizieren können (komplexe Konzepte und Prinzipien wie „kognitive Aktivierung“ sind über Umfragen, Beobachtungen oder Testungen nur rudimentär erfassbar) – , deren Aussagekraft begrenzt ist, die aber dennoch in Steuerungsprozesse einfließen.
Sowohl in der VO ZE als auch in der EvaluationsVO wird wiederholt betont, dass keine erheblichen Bürokratie- oder Ressourcenbelastungen zu erwarten seien . Diese Einschätzung steht in deutlichem Widerspruch zur schulischen Praxis. Jede Befragung, jede Evaluation und jede datenbasierte Rückmeldung erfordert Zeit, Organisation, Auswertung, Kommunikation im Kollegium sowie Anschlussmaßnahmen. Gerade vor dem Hintergrund des akuten Lehrkräftemangels, der hohen Belastung durch Unterrichtsversorgung, Inklusion, Sprachförderung und Ganztagsausbau erscheint es realitätsfern, die kumulierten Verfahren als ressourcenschonend zu bezeichnen.
Der Grundschulverband vermisst eine klare Priorisierung und Begrenzung der vorgesehenen Verfahren. Stattdessen werden mit der neuen Rechtslage zahlreiche verpflichtende Instrumente parallel etabliert. Was fehlt, ist eine verbindliche Entlastungslogik, etwa durch Aussetzung anderer Verfahren (wie Kompass 4 oder Lernstand 2), längere Zyklen oder eine klare Differenzierung nach Schulart und Altersstufe.
Der Grundschulverband fordert daher:
1. Eine deutliche Reduktion und Entzerrung der Erhebungs- und Evaluationsformate.
2. Eine klare Trennung von schulinterner Qualitätsentwicklung und aufsichtsrechtlicher Steuerung, um Evaluationsdruck zu vermeiden.
3. Verbindliche Entlastungsregelungen, die die reale Arbeitsbelastung von Grundschulen und Schulleitungen berücksichtigen.
4. Eine grundsätzliche Rückbesinnung auf Qualitätsentwicklung als professionellen, pädagogisch verantworteten Prozess statt als dauerhaftes Monitoring- und Kontrollsystem.
Der Grundschulverband sieht die Gefahr, dass mit der vorliegenden Verordnungsarchitektur ein System etabliert wird, das gut messbar, aber pädagogisch nur begrenzt wirksam ist – und das die pädagogische Arbeit an Grundschulen zusätzlich belastet, statt sie zu stärken.
Denn: Schulen sind keine Produktionsbetriebe, in denen Produktionsziele erreicht und Produktionsmitarbeiter mit Blick auf das Erreichen dieser Ziele permanent evaluiert werden müssen. Dies reduziert die Attraktivität des Lehramtsberufs erheblich und wird in Zukunft mit Sicherheit dazu beitragen, dass noch weniger junge Menschen Lehramt studieren oder sich umorientieren.
28. Dezember 2025
