Pressemitteilung 13. Juni 2024
Das Verbot der Verwendung der Grundschrift in Baden-Württemberg vor etlichen Jahren fand damals viel Beifall in der Öffentlichkeit. „Die verbundene Druckschrift bewirkt unleserliche Handschriften und ist ein Angriff auf die Kultur!“ So wurde argumentiert. Dabei wurde die Grundschrift fälschlicherweise als gleichwertige Ausgangsschrift neben der Lateinischen Ausgangsschrift, der Schulausgangsschrift und der Vereinfachten Ausgangsschrift gesehen.
Was ist und will die Grundschrift? Die erste Schrift, die Kinder verwenden, ist eine Druckschrift. Der Grundschulverband hat nun eine Druckschrift entwickelt und inzwischen vielfach erprobt – eben die Grundschrift – die alle Anforderungen an eine Schreibschrift erfüllt:
Sie ist besonders formklar und deshalb gut lesbar.
Sie ist funktional für alle Verwendungen der Textproduktion.
Sie ist mit zunehmender Schreibübung geläufig schreibbar.
Sie kann zur individuellen Handschrift weiterentwickelt werden.
Die Grundschrift ist somit keine Ausgangsschrift. Sie stellt eine Schriftform und einen Prozess bereit, mit der Kinder ihre Druckschrift zur individuellen Handschrift weiterentwickeln können. Und hier liegt genau ein entscheidender Vorteil der Grundschrift. Im Gegensatz zu den Ausgangsschriften sind nicht zwei Brüche in der Schreibentwicklung notwendig:
Bruch: Von der Druckschrift zur Ausgangsschrift
Bruch: Von der Ausgangsschrift zur individuellen Handschrift.
Im Schreiben des Ministeriums vom 13. Juni 2024 wird darum festgestellt: „Dies bedeutet, dass neben den bereits bekannten und zulässigen Ausgangsschriften, der Lateinischen Ausgangsschrift und der Vereinfachten Ausgangsschrift, ab dem Schuljahr 2024/2025 auch die Grundschrift als zulässige Schriftart in den Grundschulen genutzt werden darf.“
Wir begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich und gehen davon aus, dass die Grundschrift auch den Kindern in Baden-Württemberg zu einer klaren, gut lesbaren und flüssigen Handschrift verhelfen wird.
