Ab 2026 tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter in Kraft. Was heißt das für die Grundschulen?
Lesen Sie hierzu unsere Stellungnahme hier
Ab 2026 tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter in Kraft. Was heißt das für die Grundschulen?
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