Was steht im Vordergrund des Programms, das das KM gestern (31. März 2023) veröffentlicht hat? Eine verlässliche Unterrichtsversorgung oder aber qualitätsvoller Unterricht auch in der Grundschule?
Wir nehmen Stellung:
Qualität von Bildung hängt maßgeblich von der qualitätsvollen personellen Absicherung des Unterrichts ab. Besonders betroffen vom gravierenden Lehrkräftemangel sind aktuell und auf Jahre hinaus u.a. vor allem die Grundschulen.
Die Landesregierung legt nun ein 18-Punkte-Programm vor, das diesem Mangel begegnen soll. Dabei scheint es, so der Titel der PM, vor allem um eine verlässliche Unterrichtsversorgung zu gehen. Ein erster und wichtiger Schritt. „Wir begrüßen, dass der Giftschrank (Deputatserhöhung, Erhöhung des Klassenteilers) geschlossen bleibt“, so der Vorsitzende der Landesgruppe, Edgar Bohn, „allerdings dürfen wir Qualitätskriterien dabei nicht aus dem Auge verlieren. Und da haben wir genauer hingeschaut!“
• Die Erhöhung des eigenständigen Unterrichts im Vorbereitungsdienst im Lehramt „Grundschule“ bringt eine klare Mehrbelastung für die „Schwächsten“ im Schulsystem. Daran ändert auch der Wegfall der “Hausarbeit” wenig. Faktisch hat diese Erhöhung keinerlei Effekte für die Unterrichtsversorgung in Mangelregionen.
• Mehr Werbung ist dringend nötig und zwar in einer gemeinsamen Aktion zwischen Wissenschafts- und Kultusministerium. Eine höhere Wertschätzung der Arbeit an Grundschulen hätte einen positiven Effekt. Die höchste Arbeitszeit als GS-Lehrkraft, die niedrigste Besoldung, die höchste Anzahl der unterrichtlichen Verpflichtung im Vorbereitungsdienst, ein verkürztes und damit stressigeres Masterstudium an den Pädagogischen Hochschulen sind keine gute Werbung für das Grundschullehramt.
• Durch die frühere Ausschreibung von Stellen erhofft man sich eine größere und früherer Bindung von Lehrkräften. Fakt ist jedoch, dass die Bewerberzahlen dadurch nicht größer werden. Die Anwärterinnen und Anwärter geraten aber früher in der Ausbildung in einen „Bewerbungsstress!, was das zielgerichtete Ausbildungsverhältnis eher be- als entlastet. Fazit: es ist zu befürchten, dass die früherer Ausschreibung auf die Lehrkräfteversorgung in Mangelregionen kaum positive Effekt haben wird.
Wichtig wäre hingegen, dass Anwärterinnen und Anwärter mit einem Einstellungsangebot nach dem Vorbereitungsdienst gleich zum 01.08. eingestellt werden und somit eine Bezahlung über die Sommerferien erhalten! Eine Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst Ende Juli und eine Einstellung am letzten Tag der Sommerferien ist in dieser Mangelsituation nicht zu vertreten. Die Maßnahme „Durchzahlung Sommerferien“ muss umgehend auf die angehen- den Lehrkräfte übertragen werden.
• Der Direkteinstieg nach dem Bachelor-Studium mag als Zwischenlösung sinnvoll sein. Grundsätzlich muss jedoch so schnell wie möglich auch für Lehrkräfte der Grundschulen ein wissenschaftlich vollwertiges 10-semestriges Studium mit umfangreichen praktischen Anteilen umgesetzt werden.
• Die Begleitung von Personen ohne Lehramtsausbildung insbesondere in Mangelregionen ist dringend nötig und muss über Jahre hinaus verstetigt werden.
• Jegliche Form der Assistenz der Bestandslehrkräfte in der Grundschule ist zu begrüßen und schnellstmöglich auszuweiten.
„Zweifellos sind mit dem Programm Schritte in die richtige Richtung in die Wege geleitet,“ so Bohn, „jetzt gilt es schnell zu erfassen, ob und wie die Maßnahmen greifen, um zeitnah und effektiv nachzusteuern.“
Für Rückfragen:
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