Neufassung VwV Grundsätze zum Unterricht von Kindern und Jugendlichen nicht deutscher Herkunftssprache und unzureichenden Deutschkenntnissen in allgemein bildenden und beruflichen Schulen (2017) und Neufassung einer VO Grundsätze zur Sprachbildung und Sprachförderung
Die Landesgruppe Baden-Württemberg nimmt zu dieser Neufassung wie folgt Stellung:
Die überarbeitete Neufassung würdigt die Rolle von Mehrsprachigkeit in schulischen Lehr-Lernprozessen auf differenzierte Weise. Insbesondere die Perspektive, Mehrsprachigkeit nicht nur im Rahmen von Fremdsprachenunterricht, sondern als Denk- und Bildungssprache im gesamten (Fach-)Unterricht und Schulleben mitzudenken, stellt einen wichtigen Fortschritt dar (vgl.
Kapitel 1.3, „Sie ist eine Ressource für die kognitive Aktivierung, für Verstehensprozesse und Sprachbewusstheit sowie für die Kommunikation in einer globalisierten und vernetzten Welt.“, ebenso Kapitel 2.2.1).
Die (Über-)Betonung von Diagnostik bei mehrsprachigen Lernenden bleibt zwar kritisch zu hinterfragen, da viele Verfahren einsprachige Vergleichsmaßstäbe zugrunde legen und so zu defizitorientierten Einschätzungen führen können (weshalb die internationale Mehrsprachigkeitsforschung additive, einsprachige Testungen als nicht mehr zeitgemäß kritisiert), da jedoch die Neufassung zugleich den aktivierenden Umgang mit Mehrsprachigkeit im Unterricht hervorhebt und einen Prozessbezug herstellt, zeigt sich hier aus Experten- und Forschungsperspektive eine gut gelungene Einbindung der Mehrsprachigkeitsaktivierung.
Zu kritisieren ist die überstürzte Einführung zum Schuljahr 2025/2026. Diese erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem Grundschulen mit einer Vielzahl von Aufgaben konfrontiert sind. In dieser belasteten Situation muss den Schulen Zeit und Ressourcen eingeräumt werden, damit diese VwV verantwortungsvoll umgesetzt werden kann. Allein die Frage, wer diese Maßnahmen durchführt, hat zu völlig unnötigen und überflüssigen Mehrarbeiten geführt, die zur Folge haben könnten, dass der Sinn und die Bedeutung dieser VwV in der Praxis nicht ankommt.
Freiburg, den 12. September 2025
