Änderung der Ganztagsgrundschulverordnung (GTVO) und der Verwaltungsvorschrift zur Ganztagsgrundschule und zum Ganztagsbetrieb an Grundstufen von SBBZ Lernen
Durchführung des Anhörungesverfahrens
Die Landesgruppe des Grundschulverbands Baden-Württemberg nimmt wie folgt Stellung:
Wir begrüßen die Ausweitung der Möglichkeiten von vier auf sechs Optionen in Bezug auf die Modelle
Wir begrüßen ebenfalls die Ausweitung der Möglichkeiten im Bereich der Monetarisierung von 50 auf bis zu 70%
Dabei sollte die Monetarisierung dem tatsächlichen Gegenwert der Lehrkräftewochenstunde entsprechen und nicht niedriger ausfallen.
Die Rechnungslegung bei der Monetarisierung erscheint aufwändig. Um diese gewährleisten zu können, sind entsprechende Personalressourcen vorzuhalten.
Betreuungspersonal benötigt längerfristige Sicherheit für seinen Arbeitsplatz. Der mögliche jährliche Wechsel der Monetarisierung gefährdet diese Sicherheit und birgt damit die Gefahr, dass qualifiziertes Personal nicht längerfristig – oder möglicherweise erst gar nicht – gebunden werden kann.
Wir nützen die Möglichkeit, um auf weitere unbedingt notwendigen Punkte hinzuweisen:
Die Leitungsaufgaben für die Schulleitungen im Ganztagsbetrieb wird um ein Vielfaches erhöht, um gute und qualifizierte Ganztagsangebote zu gewähren. Dies ist in der Erhöhung der Leitungszeit entsprechend zu berücksichtigen.
Besprechungszeiten in den multiprofessionellen Teams sind für die pädagogische Qualität unabdingbar und darum entsprechen vorzusehen.
Wenn Ganztagsbetreuung bzw. Ganztagsschule mehr als reine Aufbewahrungszeit sein soll, müssen entsprechende Qualitätskriterien für den Ganztagesbetrieb vorgegeben sein. Die muss – eine alte Forderung des Grundschulverbands – zeitnah erfolgen.
Freiburg, den 23. März 2024
Edgar Bohn für den Kolletivvorstand


