Endlich wieder überall Fehler anstreichen…?!
Liebe Verbandsmitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Eltern und Interessierte an den Themen Schriftspracherwerb, Rechtschreibunterricht und verbundene Handschrift!
Unlängst hat Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann allen Grundschulen in Baden-Württemberg ein Schreiben mit dem Betreff „Orthografie, Schriftspracherwerb und Schrift in der Grundschule“ übermitteln lassen, in dem den Lehrkräften suggeriert wird, das für den Schriftspracherwerb essentielle lautorientierte Schreiben zu überschlagen, auf entsprechende Hilfsmittel zu verzichten und vor allem die Kinder von Beginn an defizitorientiert auf jeden Fehler hinzuweisen. Ein weiteres Schreiben haben die Versuchsschulen erhalten, die mit der Grundschrift begonnen haben und diese auch weiterführen dürfen; alle anderen Schulen, die aufgrund der überaus positiven Rückmeldungen der Versuchsschulen und aus wissenschaftlich gut nachvollziehbaren Gründen diese einführen wollten, werden sich jedoch nun nach einer Alternative umsehen müssen. Die da lautet: Volte rückwärts. Weiter wie gehabt mit den alten Schreibschriften VA und LA und all ihren weidlich nachgewiesenen Mängeln.
„In unserer Gesellschaft hat die Richtigschreibung von Wörtern nicht mehr den Stellenwert, der ihr als Kulturtechnik zukommen sollte“, heißt es in dem erstgenannten Schreiben – das ist zweifellos korrekt, denn beide Schreiben weisen, obzwar von ganz oben kommend, selbst redaktionelle, orthographische und/oder grammatikalische Mängel auf. Dabei ist unwahrscheinlich, dass sie von jemandem verfasst wurden, der bzw. die mit einer Anlauttabelle das Schreiben gelernt hat, aber wir wollen nicht zu kleinlich werden.
Nur so viel: Den Grundschulverband haben in den letzten Tagen entsetzte Mails und Anrufe erreicht von Schulen, die sich unter Generalverdacht gestellt sehen, ihren fachdidaktischen Auftrag im Fach Deutsch nicht ernst zu nehmen, oder eben solchen, die sehr gern mit der Grundschrift begonnen hätten (und zwar gerade aufgrund der von der Ministerin in ihrem Schreiben monierten Beobachtungen!), dies aber nun aus ungenannten Gründen nicht mehr dürfen sollen.
Das Thema Methodenfreiheit wird im ministeriellen Schreiben im Slalom umfahren, wo es juristisch kritisch hätte werden können, allein: Der Rechtfertigungsdruck der Schulen, die nicht von Anfang an jedem Kind in jedem Fach jeden Fehler rot anstreichen wollen, vor den Eltern und der Öffentlichkeit wird natürlich enorm.
Aus meiner Sicht als Professorin an einer Pädagogischen Hochschule ärgert mich sehr, dass wir unsere Studierenden mit profundem Wissen über den Schriftspracherwerb und den Rechtschreibunterricht sowie über verschiedenste methodische Ansätze und Materialien hierzu ins Referendariat entlassen und ihnen goldene Worte zur theoretisch und empirisch fundierten Lehrerausbildung auf den Weg mitgeben – nur damit sie an den Ausbildungsschulen demnächst auf verunsicherte Lehrkräfte treffen, die nicht wissen, was noch erlaubt ist und was nicht.
Interessant wäre nun, ob auch die weiterführenden Schulen ein analoges Schreiben erhalten werden. Denn die Rechtschreibentwicklung ist, dies weiß die empirische Forschung (vgl. z.B. Peter May) schon lange, mit dem letzten Schultag der Klasse 4 noch längst nicht abgeschlossen.
Leider scheint das just gewählte Wort des Jahres „postfaktisch“ hier einen prominenten Stellenwert einzunehmen – der Auftrag des Bildungsplans jedenfalls, jeglichen Unterricht, auch den schriftsprachlichen Anfangsunterricht, auf wissenschaftlich fundierter Basis zu gestalten, wird konterkariert angesichts des Bestrebens einer fachfremden Politikerin, als diejenige in die Geschichte einzugehen, die im Ländle endlich die Rechtschreibung gerettet hat.
Trotz alledem: Freundliche Grüße und alle guten Wünsche für die Weihnachtszeit,
Ihre
Claudia Vorst
PS: Einen Offenen Brief an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann finden Sie hier.