Gesetzentwurf der Fraktion FDP/DVP in Sachen Wahlfreiheit bei der Ganztagsschule
Stellungnahme der Landesgruppe Baden-Württemberg im Grundschulverband
Zum Gesetzentwurf der Fraktion FDP/DVP – Landtagsdrucksache 16/3855 vom 10.04.2018 nimmt die Landesgruppe des Grundschulverbands Baden-Württemberg wie folgt Stellung:
- Die Umsetzung eines qualitätsvollen Ganztagesbetriebs einer Schule ist mehr als die Ausdehnung der Unterrichtszeit in den Nachmittag hinein. Sie erfordert daher in allererster Linie ein für die Entwicklung der Schülerinnen und Schülern angemessenes pädagogisches Konzept. Eine entsprechende Einlassung findet sich im Entwurf nicht. Der Entwurf greift damit aus diesem Grund ingesamt zu kurz.
- Dieser Pädagogik müssen Bedingungen entsprechen (Räume unter Dach und im Freien, die personellen Ressourcen – auch bei der Schulleitung …) und dies unabhängig davon, in welcher Form der Ganztagesbetrieb erfolgt. Offensichtlich geht der Entwurf davon aus, dass der Ganztagesbetrieb in der offenen sowie der Wahlform keine zusätzlichen Ressourcen erforderlich macht. Dies entspricht nicht den Erfahrungen und den Erfordernissen, die ein – wie auch immer gearteter Ganztagesbetrieb – ausmacht. Eine angemessene Ausstattung mit Räumen und Ressourcen muss finanziell in jeder Form des Ganztagesbetriebs abgesichert sein.
- Das Vorhaben, allen Schulen den Ganztagesbetrieb zu ermöglichen, macht dann Sinn, wenn die unter 1. und 2. genannten Punkte berücksichtigt sind.
- Ein pädagogisch sinnvoller Ganztagesbetrieb erfordert ein sinnvolles Rhythmisieren von Anspannung und Entspannung über den ganzen Tag hinweg. Dies ist bei der vorgeschlagenen offenen Form nicht möglich.
- Ein solcher Wechsel wäre bei der Wahlform möglich. Hier stellen sich allerdings zwei Probleme: Problem 1: Was, wenn vorgeschriebene Teiler nicht erreicht bzw. überschritten werden? Und: wie langfristig müssen sich Eltern für die Wahlform festlegen? Problem 2: Die Schulleitung muss jeweils für zwei Systeme planen: für die Halbtagsschule sowie für den Ganztagesbetrieb in der Wahlform.
- Eines der wesentlichen Elemente der Gemeinschaftsschule ist deren Ganztagesbetrieb. Sie wird ihrem Auftrag im Halbtagesbetrieb nicht nachkommen können.
Freiburg, den 2. Juni 2018
Dipl.-Päd. Edgar Bohn, im Auftrag der Landesgruppe
Unsere Stellungnahme zum Thema finden Sie hier:
Rechtschreibleistungen heute: Haben die Schulen wirklich versagt?(PDF)