Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens
VwV Kooperation Kindertageseinrichtungen – Grundschulen
Zu der Verwaltungsvorschrift „Kooperation Kindertageseinrichtungen – Grundschule“ nimmt die Landesgruppe des Grundschulverbands Baden-Württemberg wie folgt Stellung:
Wir begrüßen dieses Papier, das eine sinnvolle Weiterentwicklung der bisherigen VvV darstellt. Erfreulich ist auch, dass für die Träger der Kindertageseinrichtung nun finanzielle Ressourcen für die Kooperation bereitgestellt werden. Dies ist im Bereich der Grundschulen schon vor einiger Zeit erfolgt. Allerdings sind diese für die meisten Schulen zu knapp bemessen und sollten aufgestockt werden.
Dies wird vor u.a. auch in Punkt 2. „Die Eltern als Partner“ deutlich: Sofern die einzuschulenden Kinder aus mehreren Kindertageseinrichtungen kommen, sind beispielsweise auch mehrere gemeinsame Veranstaltungen zur Info der Eltern über spezifische Fragen des Übergangs durchzuführen.
Anmerkungen/ Anregungen/ Fragen zu einzelnen Punkten der VwV:
Zu Punkt 3, Einschulungsuntersuchung Schritt 2 bleibt unklar: Wer entscheidet bei Kindern, die die Kindertageseinrichtung besuchen über eine zusätzliche Untersuchung in Schritt 2?
Punkt 4.1: Wir schlagen vor, im ersten Spiegelstrich das Wort „unterrichten“ zu ersetzen durch: „tauschen sich aus“
Punkt 4.2.1 2. Absatz: Den Begriff „Schulbereitschaft“ halten wir für wenig zielführend. Dieser wäre zu präzisieren bzw. durch einen geeigneteren Begriff zu ersetzen, da Bereitschaft lediglich motivationale, emotionale und volitionale Gesichtspunkte enthält.
Punkt 4.2.2.
Ist hier ein standardisierter Einschätzungsbogen vorgesehen? Gibt es einen solchen bereits?
Der Begriff „Rechnenlernen“ sollte ersetzt werden durch: „Erwerb mathematischer Basiskompetenzen“
Der Begriff Schreibenlernen sollte ersetzt werden durch: „Erwerb grundlegender Schriftsprachkompetenzen“
im Unklaren bleibt: Welche Aufgabe erwächst für die Schule auf Grundlage des Einschätzungsbogens? Wie geht diese mit dem Einschätzungsbogen um?
Punkt 4.2.3. Beratungsgespräch mit Eltern: Wer trägt Verantwortung für das Gespräch, wer lädt ein, wer nimmt teil?
Dokumentation des Beratungsgesprächs: So wichtig eine solche Dokumentation ist, könnte der Eindruck entstehen, dass vor lauter Verschriftlichung (Einschätzungsbogen, Dokumentationen erfolgter Gespräche) viel Zeit und Kraft in diese Dokumentationen einfließt und dadurch notwendige und sinnvolle Unterstützungsangebote zu kurz kommen könnten.
Freiburg, den 03.06.2019
Dipl.-Päd. Edgar Bohn
Vorsitzender der Landesgruppe Baden-Württemberg